Was ist zu tun im Trauerfall?
Damit Sie auch nichts vergessen…
… haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine Übersicht dessen zusammengestellt, woran Sie im Trauerfall denken müssen und was wir Ihnen davon abnehmen können. Sie können die Liste auch zum bequemen Ausdrucken als PDF-Datei herunterladen.
- Das ist zu erledigen
- Unser Service
- Wichtige Papiere
Das ist zu erledigen
- Bei einem Sterbefall im Haus einen Arzt rufen, der den Leichenschauschein ausstellt.
- Die wichtigsten Papiere der oder des Verstorbenen bereithalten (welche das sind, erfahren Sie aus unserer Übersicht).
- Informieren Sie das Bestattungshaus Halbig & Neukum. Sie erreichen uns telefonisch Tag und Nacht und auch an Feiertagen. Zentralruf 05655-245
Das kommt in den nächsten Tagen auf Sie zu
Auf Wunsch kann Ihnen das von uns natürlich abgenommen werden.
- Gestaltung der Trauerfeier abstimmen.
- Fortsetzung des Versicherungsschutzes für Witwen, Witwer und Waisen bei der Krankenkasse beantragen.
- Beim zuständigen Träger der Rentenversicherung die Witwen- bzw. Witwer- und Waisenrente beantragen.
- Testamentseröffnung und Erbschein beim Notar oder Amtsgericht beantragen.
- In Erbschaftsfragen sachkundigen Rat vom Notar oder Rechtsanwalt einholen. Gegebenenfalls auch einen Steuerberater befragen.
- Gas, Strom, Telefon, Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen.
- Dauer- und Abbuchungsaufträge bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen ändern oder stornieren.
- Die Mitgliedschaft der oder des Verstorbenen bei Vereinen, Verbänden etc. kündigen.
Wichtige Dokumente
Um Ihnen viele Formalitäten abnehmen zu können, benötigen wir folgende Dokumente des Verstorbenen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder Stammbuch der Eltern bei Ledigen
- Heiratsurkunde (Familienstammbuch) bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
- Versichertenkarte der Krankenkasse Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungsunterlagen
- Grabkarte oder Stellenbezeichnungen bei vorhandener Grabstelle
- Halbig & Neukum-Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Renten-Nummer
Eine individuell auf Sie abgestimmte Erledigungsliste kann Ihnen auf Wunsch von uns erstellt werden.
Was ist zu tun im Trauerfall?
Das kommt in den nächsten Tagen auf Sie zu
- Wir holen den Verstorbenen zu Hause, vom Krankenhaus, Seniorenheim oder von jedem anderen Ort ab. (Wanfried, Meinhardt, Eschwege, Wehretal, Ringgau, Treffurt, uvm.)
- Wir zeigen den Sterbefall beim Einwohnermeldeamt an und veranlassen die Abmeldung.
- Wir beauftragen das Standesamt mit der Ausstellung der Sterbeurkunden.
- Wir vermitteln mit der Friedhofsverwaltung bezüglich der Grabstellen.
- Wir organisieren für Sie eine Aussegnung im Haus des Verstorbenen oder im hauseigenen Abschiedsraum.
- Wir verfassen für Sie Traueranzeigen und Danksagungen und geben diese für Sie auf.
- Wir helfen bei der Koordination und Terminierung der Trauerfeier mit einem Geistlichen oder Redner und ggf. bei der Bestellung von Sängern und Musikern.
- Wir übernehmen die Ausgestaltung der Trauerfeier (Dekoration, Blumen, Kondolenz).
- Wir beantragen die Auszahlung von Leistungen bzw. Beihilfen bei: Lebens- und Sterbegeldversicherungen, betrieblichen Pensions- und Sterbekassen, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt, Verbänden, Vereinen und Organisationen, bei denen die oder der Verstorbene Mitglied war.
- Wir veranlassen die Vorschusszahlung aus der laufenden Rente (3 Monate).
Was ist zu tun im Trauerfall?
Die Asche eines Toten darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verstreut werden:
Die Ausstreuung der Asche bedeutet eine anonyme Bestattung, das heißt, eine genaue und namentliche Kennzeichnung des Grabes ist nicht mehr möglich.Auf einigen Friedhöfen gibt es so genannte Aschestreuwiesen. Anders, als die Bezeichnung vermuten lässt, wird die Totenasche hier jedoch nicht oberirdisch ausgestreut, sondern ohne Urne in eine zuvor ausgehobene und anschließend wieder verschlossene Gruft beigesetzt.
Eine echte oberirdische Ausstreuung von Totenasche ist in Deutschland lediglich in Mecklenburg Vorpommern gestattet.
Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland der so genannte Friedhofszwang. Die allgemeine Einstellung geht dahin, dass nur auf einem Friedhof die Totenruhe gewährleistet ist. Daher darf man eine Urne mit Totenasche nicht mit nach Hause nehmen.
Ausnahmen sind in Deutschland bislang nur die Beisetzung der Urne auf See (Seebestattung) oder im Wurzelbereich eines Baumes (Natur- oder Baumbestattung).
Bei neuen Bestattungsformen, wie beispielsweise Diamantbestattung oder Weltraum-Bestattung, werden nur Teile der Asche benötigt. Der verbleibende größere Anteil wird dann ebenfalls beigesetzt.
Das Verwahren von Totenasche in Privatbesitz ist eine Ordnungswidrigkeit. Sofern die entsprechenden Behörden davon Kenntnis erhalten, erfolgt die Beschlagnahme und eine Zwangsbestattung auf Kosten der Hinterbliebenen.
In anderen Ländern wird dies unterschiedlich gehandhabt. In den USA beispielsweise – aber auch im benachbarten europäischen Ausland – kennt man keinen Friedhofszwang und die damit verbundenen Einschränkungen.
Die Entscheidung zur anonymen Bestattung sollte jedoch gut überlegt sein: Für viele Angehörige ist eine persönlich gestaltete Grabstätte der zentrale Ort ihrer Trauer. Hier finden sie Ruhe, ihre Gefühle und Gedanken an den Verstorbenen zu richten. Gerade am Anfang brauchen viele Trauernde das Grab als einen sehr intimen Platz, um Abschied nehmen zu können.
Am Grab bietet sich auch die Möglichkeit, seiner Trauer eine Form zu geben, sich regelrecht „abzuarbeiten“: Durch Rituale und Symbole wie beispielsweise das Entzünden von Kerzen, das Sprechen eines Gebets oder durch die Pflanzung besonderer Blumen.
Letztlich ist die Grabstätte ein Ort für die Lebenden. Der Schritt einer anonymen Bestattung sollte deshalb auf jeden Fall mit den Angehörigen besprochen werden. Eine spätere Umbettung ist oft nicht möglich, in jedem Fall aber mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden.
Friedhöfe bieten allerding so genannte halb-anonyme Beisetzungen an: Die Urne wird unter einer Rasenfläche bestattet, ohne den genauen Beisetzungsplatz zu kennzeichnen. Ein gemeinsames Denkmal in Form einer zentralen Stele, Grabplatte oder ähnlichem bietet die Möglichkeit, die Namen und Lebensdaten der auf dieser Fläche beigesetzten Verstorbenen einzutragen. Bei echten anonymen Beisetzungen entfällt dieses Denkmal.
Im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte kann ein deutlicher Anstieg der anonymen Beisetzungen verzeichnet werden. Vorrangig handelt es sich dabei um anonyme Aschenbeisetzungen. Meist werden die Gräber mit Rasen eingesät, der dann von der Friedhofsverwaltung einheitlich gepflegt wird.
Nein! Was für andere Produkte und Dienstleistungen gilt, gilt auch für Bestattungen. Ein Preisvergleich lohnt sich oft. Er ist nicht pietätlos, sondern eine Frage der Vernunft.
Ein großes Problem ist, dass die Preisangaben vieler Bestattern kaum direkt zu vergleichen sind. Sehr oft werden Pauschalangebote gemacht, die einzelne Rechnungspositionen einfach „verschwinden“ lassen. Weil man die einzelnen Teilleistungen einer Bestattung auch nicht von mehreren Bestattern „zusammenkaufen“ kann, bietet das eine Unternehmen beispielsweise einen Sarg besonderes preiswert an, während woanders die Dienstleistungen sehr günstig sind. Rechnet man alle erforderlichen Leistungen zusammen, kann sich ein auf den ersten Blick verlockendes „Discount-Angebot“ im Vergleich mit einem „traditionellen“ Bestatter durchaus als Kostenfalle entpuppen.
Nicht nur im Preis, auch in der Qualität können sich die angebotenen Leistungen erheblich unterscheiden. Auch hier ist ein Vergleich ratsam. Dabei ist es sicherlich nicht einfach, ein „billiges“ von einem „preiswerten“ Angebot zu unterscheiden.
Es ist deshalb wichtig, sich verbindliche schriftliche Kostenvoranschläge erstellen zu lassen und die Endsummen miteinander zu vergleichen.
Für ein seriöses Bestattungsunternehmen ist es selbstverständlich, auf individuelle Kundenwünsche einzugehen und diese gegebenenfalls durch eigene Vorschläge zu ergänzen. Es legt die Preise für alle Leistungen detailliert offen und informiert umfassend über die angebotenen Leistungen.
Friedhofszwang bedeutet, dass Bestattungen außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe grundsätzlich unzulässig sind. Dies gilt sowohl für Erd- wie Urnenbeisetzungen. Ausnahmen vom Friedhofszwang – beispielsweise für Seebestattungen – erfordern in eine besondere Genehmigung der zuständigen kommunalen Behörde.
Bei der historisch vorherrschenden Erdbestattung war ein wesentlicher überragender Grund der Schutz vor Krankheiten. Durch die Bestattung aller Verstorbenen auf besonders ausgewiesenen – und mit dem Wachstum der Städte häufig außerhalb gelegenen – Flächen sollte die Verbreitung von Seuchen unterbunden werden. Im Interesse der Strafrechtspflege soll durch den Friedhofszwang auch die Verschleierung unnatürlicher Todesursachen verhindert werden.
Diese Argumente lassen sich freilich nicht auf die Feuerbestattung übertragen. Durch die hohen Temperaturen bei der Kremation geht von der Asche Verstorbener keinerlei Seuchengefahr mehr aus, und eine Todesursache lässt sich nach der Verbrennung des Körpers auch nicht mehr überprüfen. Gleichwohl gilt der Friedhofszwang auch für die Urnenbeisetzung.
Hier wird zur Aufrechterhaltung des Friedhofszwangs angeführt, dass die Totenruhe, die Ehrung der Toten und die Pflege ihres Andenkens eine kulturelle Aufgabe darstellen, die am besten auf öffentlichen Friedhöfen wahrgenommen werden kann. Auch soll es jedermann möglich sein, die Gedenkstelle eines Verstorbenen zu besuchen, um ganz persönlich Abschied zu nehmen und zu trauern. Bei der Zulassung privater Begräbnisorte wäre dies nicht mehr in jedem Fall gewährleistet.
Trauer ist normal. Sie gehört ganz natürlich zum Prozess des Abschiednehmens.
Der Trauer sollte Raum und Zeit gegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Trauerprozess einige Wochen, Monate oder Jahre dauert.
Trauer braucht Zeit
Trauer sollte nicht verdrängt werden. Es ist eine wissenschaftlich anerkannte Tatsache, dass unverarbeitete Trauer zu seelischen Schäden, ja gar zu physischen Krankheiten führen kann.
Zu den mit der Trauer verbundenen Gefühlen gehören Verlassenheit, Einsamkeit, Hilflosigkeit, Beklemmung, Wut, Angst, Zorn und manchmal auch Erleichterung.
Trauer kann sich jedoch auch körperlich auswirken, beispielsweise in Müdigkeit, Überempfindlichkeit gegen Lärm, Muskelschwäche, Magenschmerzen, Atemnot oder Schüttelfrost.
Zur Trauer gehört gemeinhin auch das Weinen. Jedoch ist es auch normal, wenn nicht oder kaum geweint wird, denn jeder Mensch verarbeitet Trauer auf seine Weise.
Trauer braucht Zeit
Manche Menschen stürzen sich in Arbeit und Ablenkung, um ihre Trauer zu verdrängen. Schnellt werden solche Menschen dann als gefühlskalt bezeichnet. Aber bei der Trauerverarbeitung gibt es keine allgemeingültigen Empfehlungen. Jede und jeder Trauernde muss den Weg für sich gehen, der ihr oder ihm hilft.
Vielleicht gibt es zu einem viel späteren Zeitpunkt noch einmal die Möglichkeit, eine zunächst aufgeschobene Trauer zu fühlen und zu verarbeiten. Mancher Trauernde findet auch Hilfe in Gemeinden, Trauerkreisen oder einer professionellen Therapie.
Die mit dem Verlust eines nahe stehenden Menschen verbundenen Gefühle werden in Wellen immer wieder kommen, bis sie im Laufe der Zeit langsam abnehmen. Und Raum für die schönen Erinnerungen schaffen.
Promession ist eine neu entwickelte Bestattungsmethode, basierend auf Gefriertrocknung des Leichnams und anschließender Kompostierung. Erfunden hat sie die schwedische Biologin Susanne Wiigh-Mäsak, die sich das Verfahren 2002 in 36 Ländern patentieren ließ.
Das Bestattungsverfahren basiert auf einer Beschleunigung der Verwesungsprozesse sowie der Umwandlung von organischen zu anorganischen Substanzen mit Hilfe der Kryotechnik (Tiefkühlung).
Der Körper des Verstorbenen wird zunächst auf -18°C, danach in einem flüssigen Stickstoffbad weiter auf – 196°C herab gekühlt. Der Körper befindet sich dann in einem spröden Zustand, so dass mittels Vibration der Zerfall in ein feines, geruchsfreies Granulat ermöglicht wird.
Durch Gefriertrocknung wird diesem Granulat nun die Flüssigkeit entzogen. Am Ende des Prozesses verbleiben nur noch ca. 30% des ursprünglichen Körpergewichts.
Das Granulat wird in einem kompostierbaren Sarg bestattet. Innerhalb eines Zeitraumes von nur sechs bis zwölf Monaten sind alle Überreste vergangen, deutlich schneller als bei einer herkömmlichen Erd- oder Feuerbestattung.
Aktuell (Stand: Februar 2009) befindet sich das Verfahren noch in der Erprobungsphase. Erste Anlagen zur praktischen Anwendung sind noch in Planung, eine Zulassung hat das Verfahren bislang erst in Schweden.
Unter Bestattungspflicht versteht man die rechtliche Pflicht, einen Verstorbenen ordnungsgemäß zu bestatten.
Juristisch betrachtet ist die Bestattungspflicht Teil der gewohnheitsrechtlich bestimmten Totenfürsorge. Die rechtlichen Einzelheiten dazu regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer.
Bestattungspflichtig sind grundsätzlich:
1. Ehegatten
2. volljährige Kinder
3. Eltern
Danach gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen:
1. volljährige Geschwister
2. volljährige Enkelkinder
3. Großeltern
Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist, besteht die gesetzliche Bestattungspflicht. Ein amtlich bestellter Betreuer ist nicht verpflichtet, die Bestattung eines zuvor Betreuten zu veranlassen.
Sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder können diese nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, fällt die Verantwortung dazu an den Staat. In diesen Fällen wird das örtliche Ordnungsamt aus Gründen der Menschenwürde und Pietät – aber auch in Hinblick auf die Seuchenhygiene – die Bestattung veranlassen. Die Kosten hierfür können den eigentlichen Bestattungspflichtigen anschließend in Rechnung gestellt werden.
Bei dieser Bestattungsform wird aus dem in der Kremationsasche befindlichen Kohlenstoff ein Diamant hergestellt.
Die Diamantbestattung setzt daher eine Einäscherung (Kremierung) des Verstorbenen voraus. Die Kremationsasche besteht zu ca. 30% aus Kohlenstoff, der zum Großteil in Verbindungen vorliegt. Durch ein spezielles Trennungsverfahren wird er aus der Asche gelöst und in einem weiteren Schritt werden die natürlichen Entstehungsbedingungen von Diamanten simuliert.
Unter enorm hohem Druck von 50.000 bis 60.000 Bar und einer Temperatur von 1.500 bis 1.700 Grad beginnt sich der Kohlenstoff zu verflüssigen und seine Struktur zu verändern. Über einen Zeitraum mehrerer Wochen beginnen aus dem ursprünglichen „hexagonalen“ Karbon „oktogonale“ Diamant-Kristalle – im wahrsten Sinn des Wortes – zu wachsen.
Je nach Fertigungsverfahren können dem Kohlenstoff Zusätze beigemischt werden, um unter anderem die Farbe des Diamanten zu beeinflussen. Durch einen entsprechenden Schliff entsteht dann ein Erinnerungsdiamant aus den sterblichen Überresten des geliebten Verstorbenen. Dabei sind verschiedene Schliffarten (Brillant etc.) möglich.
Aus den durchschnittlich ca. 2 Kg Kremationsasche eines Menschen können auf Wunsch mehrere Diamanten gefertigt werden. Da nicht die gesamte Asche zur Fertigung eines Diamanten benötigt wird, muss die verbleibende Asche auf herkömmliche Art beigesetzt werden.
Fälschlicherweise wird oft angenommen, bei einer Seebestattung würde der Körper des Verstorbenen im Meer beigesetzt. Tatsächlich setzt eine Seebestattung jedoch generell eine Einäscherung voraus. Anschließend wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne (Quarz, Sand- oder Salzstein) der See übergeben.
Die Beisetzung erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord oder Ostsee, auf Wunsch aber auch auf allen Weltmeeren („Seefriedhöfe“). Orientierungspunkte können dabei zum Beispiel bestimmte Positionen untergegangener Schiffen sein. Der genaue Ort der Beisetzung wird von der ausführenden Reederei für die Angehörigen auf einer Seekarte dokumentiert.
Voraussetzung für eine Seebestattung ist, dass der Verstorbene eine besondere Beziehung zur See hatte und diese Form der Beisetzung vom Verstorbenen gewünscht wurde. Üblicherweise reicht hierfür eine Erklärung der Angehörigen.
Die Baumbestattung ist eine relativ neue Bestattungsform. Die Idee dazu hatte erstmals der Schweizer Ueli Sauter 1993, der nach einer naturnahen Bestattung für einen Freund suchte. Er erfand die Bestattung im so genannten „Friedwald“ und ließ sich die Idee in der Schweiz und in der EU patentieren. Mittlerweile bieten auch manche Friedhöfe Baumbestattungen an.
Voraussetzung für eine Baumbestattung ist die vorherige Kremation, da stets eine Urne im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde eingebracht wird.
Mitunter wird hierzu eine spezielle, besonders leicht abbaubare „Bio-Urne“ verwendet. Sargbeisetzungen sind in Friedwäldern aus Gründen des Trinkwasserschutzes nicht möglich.
Der Baum kann bereits vorhanden sein oder eigens neu gepflanzt werden. Auf Wunsch kann er mit einer Namensplakette versehen werden, es ist aber auch eine anonyme Bestattung möglich. Die Angehörigen können auch einen genauen Lageplan des Baumes, an dessen Fuß die Beisetzung erfolgt ist, erhalten.
Das Ruherecht beträgt in Friedwäldern und Ruheforsten in der Regel 99 Jahre.
Allen Baumgrabstätten gemein ist, dass die Ruhestätte nicht von Angehörigen gepflegt werden muss, aber dennoch ein Ort existiert, an dem der Verstorbene „besucht“ werden kann und der damit auch der Trauerarbeit dient. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass die Beisetzungsorte für Baumbestattungen häufig außerhalb gelegen und nur über Waldwege zu erreichen sind, was insbesondere im Alter vielen Menschen eine Besuch der Grabstelle erschwert.
Die Kosten für eine Baumbestattung sind abhängig vom Träger und vom Standort des Baumes.
Bei der Kryonik handelt es sich nicht um eine Bestattungsart im eigentlichen Sinne. Durch diese Technik soll vielmehr der Verfall des Körpers oder Körperteilen verhindert werden.
Kryoniker glauben daran, dass die Medizin zukünftig die Krankheit, die zum Tode des Menschen geführt hat, heilen kann. Zudem lebe Sie in der Hoffnung, dass dank des medizinischen Fortschritts eines Tages Körper, Geist und Intellekt des Verstorben wiederbelebt werden können.
Durch langsames einfrieren bis auf sehr niedrige Temperaturen – unmittelbar nach dem Tode – werden die ansonsten sehr schnell einsetzenden Verfallsprozesse, die den Körper unweigerlich zerstören, gestoppt. Vor dem Einfrieren wird das Blut durch eine Kühlflüssigkeit ersetzt, um damit die Entstehung von Eiskristallen, die Zellwände zerstören würden, zu verhindern. Bis zum wiederauftauen in der Zukunft verbleibt der Körper bei -196° C in einem Bad aus flüssigem Stickstoff.
Insbesondere in den USA gibt es seit geraumer Zeit Firmen, die diese Art der Konservierung von Körpern oder Körperteilen anbieten.
Damit Sie auch nichts vergessen …
… haben wir Ihnen Übersicht dessen zusammengestellt, woran Sie im Trauerfall denken müssen und was wir Ihnen davon abnehmen können. Sie können die Liste zum bequemen Ausdrucken als PDF-Datei herunterladen.
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Zu verschieden sind die individuellen Wünsche und Vorstellungen. Fragen wie „Soll es eine Trauerfeier geben? Wenn ja, in welchem Umfang? Erd- oder Feuerbestattung? Welcher Friedhof?“ können den Gesamtpreis stark beeinflussen.
Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine Bestattung zusammen aus:
1. Gebühren und Rechnungen für Fremdleistungen (Behörden, Friedhof, Krematorium, Arzthonorar, Lufttransportkosten etc.). Der Anteil dieser Kosten kann erheblich sein. Er lässt sich nur im Rahmen eines individuellen Angebots ermitteln.
2. Kosten für die Ausgestaltung der Trauerfeier (z. B. für Blumen, Redner, Drucksachen)
3. Leistungen, die vom Bestattungsunternehmen erbracht werden.
Neben dem Preis für einen Sarg und – im Fall einer Feuerbestattung – eventuell einer Urne, werden die Kosten für Leistungen, die das Bestattungsinstitut Halbig & Neukum für Sie erbringt, im wesentlichen bestimmt durch:
Überführung und Grundversorgung
Überführung mit Bahre oder im Sarg (incl. Fahrzeug und Trägern), Aus- und Ankleiden des Verstorbenen, hygienische Grundversorgung, Desinfektion und Einbetten
Formalitäten und Dienstleistungen
Erledigung der Formalitäten, Terminvereinbarungen, Vorbereitung und Betreuung der Trauerfeier/Beisetzung, etc.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen
Eine weitere Überführung (erforderlich z. B. bei einem Todesfall in der Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung) Spät-/Wochenend-/Feiertagszuschlag (außerhalb der normalen Geschäftszeit Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) Einstellung in den Klimaraum (Wochenpauschale)
Zu den „neuen“ oder auch „alternativen“ Bestattungsformen zählen die Pressung der Asche eines Verstorbenen zu einem Diamanten, Baumbestattungen oder eine so genannte Weltraumbestattung.
Alle Beisetzungsmöglichkeiten, die vom herkömmlichen Reihen- oder Wahlgrab auf einem traditionellen Friedhof abweichen, können als „alternativ“ bezeichnet werden. Mit Ausnahme der Seebestattung wird damit auch der zeitliche Rahmen ihrer Entstehung gesetzt, der von den 1980er Jahren bis heute reicht.
Unterschieden werden alternative Beisetzungen für Erdbestattungen und Feuerbestattungen. Dabei ist zu bemerken, dass die Feuerbestattung weitaus mehr Alternativen zur Beisetzung ermöglicht als die Körper-Erd-Bestattung, die aus verständlichen Gründen nach wie vor auf einem traditionellen Friedhof stattfinden wird. Im Ausland gibt es dazu auch Naturbestattungen für Körperbeisetzungen. Für Aschenbeisetzungen bieten sich demgegenüber auch zahlreiche Möglichkeiten außerhalb der Friedhöfe an.
Ein häufiges Vorurteil wird jedoch oft nicht bestätigt: Die alternativen Bestattungsformen sind meist nicht kostengünstiger als ein übliches Reihengrab auf einem Friedhof. Der Grund, dennoch eine alternative Form zu wählen, liegt vorwiegend in der damit verbundenen besonderen emotionalen Erwartung.
Verfasser eines Nachrufes sind oft Firmen, Behörden, Organisationen, Vereine oder wissenschaftliche Einrichtungen. Der Nachruf ist eine Würdigung des Verstorbenen, bringt die Trauer über den Tod zum Ausdruck. Gegenüber den Angehörigen bekundet er Anteilnahme.
Ein Nachruf sollte möglichst nicht nur Funktionen und Verdienste eines Verstorbenen aufzählen, sondern auch seine persönliche Seite, menschlichen Eigenschaften und Qualitäten würdigen.
Fehler vermeiden
Wenn Sie einen Nachruf schreiben, sollten Sie auf korrekte Lebensdaten achten. Mitunter finden sich auf der gleichen Seite einer Tageszeitung unterschiedliche Angaben zu ein und derselben Person: Mal ist die- oder derjenige 82 Jahre alt geworden, in einer andere Anzeige hingegen nur 80 Jahre. Mal ist er am 20. Juni verstorben, mal am 18. Juni.
Vermeiden Sie einen häufigen Fehler: Firmen und Organisationen haben keine Gefühle. Es trauert also nicht die „Optimal-Versicherung“, sondern deren Mitarbeiter und Kollegen des Verstorbenen.
Der richtige Zeitpunkt
Familienanzeigen und Unternehmensnachrufe sollten möglichst am selben Tag erscheinen. Der Nachruf der Firma sollte jedoch keinesfalls vor der Traueranzeige der Familie veröffentlicht werden.
Was gehört hinein?
Hinsichtlich der Formulierung des Textes gibt es keine strengen Formvorschriften. Einige Angaben gehören jedoch zum „guten Ton“ und sollten deshalb in jedem Nachruf enthalten sein:
- Der Vor- und Nachname des Verstorbenen samt Titeln.
- Indem Sie „Frau“ oder „Herrn“ vor den Namen setzen, verdeutlichen Sie, dass Sie nicht zum Familien- oder Freundeskreis des Verstorbenen gehören.
- Sie können das Todesdatum oder das Alter angeben.
- Vermeiden Sie das Wort „Nachruf“ als Überschrift. Jeder Leser wird verstehen, worum es sich bei der Anzeige handelt.
- Erwähnen Sie die Dauer der Tätigkeit des Verstorbenen für Ihr Unternehmen oder Ihre Institution.
- Die Funktion bzw. Position des Mitarbeiters
- Erwähnen Sie ggf. auch Ehrungen (z. B. „Träger des Bundesverdienstkreuzes“)
- In Absprache mit der Familie können Datum, Uhrzeit und Ort der Trauerfeier genannt werden.
- Wer hat den Nachruf verfasst?
• Name des Unternehmens oder der Organisation; er sollte in jedem Fall kleiner und unauffälliger erscheinen als der Name des Verstorbenen.
• Bei Firmen wird oft die Anschrift angegeben, bei Behörden oder Vereinen hingegen nicht.
• Welche Personen unterzeichnen den Nachruf? Beispielsweise „Die Geschäftsführung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der xy GmbH“
Die Weltraumbestattung stellt eine völlig neue Form der Bestattung, bei der die Asche Verstorbener in eine Umlaufbahn um die Erde transportiert wird.
Es wird nicht die komplette Urne im Weltraum beigesetzt. In der Regel werden hierfür nur wenige Gramm der Totenasche verwendet. Die Kosten dafür belaufen sich zwischen ca. 1.000 $ (ab 1g Asche, Erdumlaufbahn) bis über 35.000 $ (7g, in den Orbit). Der Rest der Asche muss auf andere Weise bestattet werden.
Grundsätzlich werden niedrige Umlaufbahnen gewählt, um Kollisionen mit zukünftigen Weltraummissionen zu vermeiden. Mitunter werden die Kapseln erst gar nicht in eine Umlaufbahn gebracht, so dass sie nach sehr kurzer Zeit wieder in die Erdatmosphäre eintreten und – wie eine Sternschnuppe – verglühen.
Momentan ist diese Bestattungsform in Deutschland nicht zugelassen. Dennoch wird sie von einigen Bestattern angeboten bzw. vermittelt.
Die wohl prominenteste Persönlichkeit, die bislang im Weltraum bestattet wurde, ist der 2005 verstorbene Schauspieler James Doohan, bekannt als „Scotty“ aus der Serie „Raumschiff Enterprise“.
Weltraumbestattungen werden zurzeit von dem Unternehmen Celestis Space Services aus den USA durchgeführt.
Wer mit trauernden Menschen konfrontiert wird, der fühlt sich oft verunsichert. Wir sind es häufig nicht mehr gewohnt, mit Leid und Not umzugehen. Tod und Sterben haben in unserer Gedankenwelt keinen Platz.
Wir sollten uns aber nicht dazu verleiten lassen, Menschen, die den Verlust eines nahen Angehörigen zu beklagen haben, ihre Trauer auszureden – Trauer gar als etwas hinzustellen, das möglichst schnell, notfalls ständig durch ständige und massive Ablenkung überwunden werden muss.
Nicht umsonst spricht man in der Psychologie von „Trauerarbeit“, die ein Mensch in dieser Situation leisten muss, um den erlittenen Verlust wirklich zu bewältigen. Dazu muss er aber Zeit und Gelegenheit haben. Dem Trauernden tut es gut, wenn man ihn anspricht, wenn man ihm zuhört. Es ist oft nicht leicht, Helfer in dieser Leidsituation zu sein.
Unmittelbar nach der Trauerfeier ist diese Hilfe am nötigsten – dann, wenn die erste Betäubung abklingt und die Ablenkung durch die zahlreichen Vorbereitungen wegfällt. Der Trauernde muss nun anfangen, sich auf ein verändertes Leben einzustellen. Er braucht Menschen, die ihm dabei zur Seite stehen.
Die Aufgabe der Familie und Freunde sollte es jetzt sein, den Trauernden sprechen zu lassen, ihm Gelegenheit zu geben, über die letzten Tage und Wochen zu reden und einfach nur zuzuhören. Die Möglichkeit zu klagen, sich alles von der Seele reden zu können, ist von unschätzbarem Wert für die Bewältigung des eigenen Schmerzes. Die Aufarbeitung des Erlebten ist oft sehr schmerzhaft. Man muss sich an das Alleinsein gewöhnen, an neue Lebensumstände. Nichts ist mehr wie früher.
Gerade an dieser Stelle braucht der Mensch eine helfende Hand, jemanden, der mit ihm Kontakt hält, ihn vor der Vereinsamung bewahrt. Leider macht der Betroffene aber gerade dann oft die Erfahrung, dass sich frühere Freunde und Bekannte zurückziehen. Teilweise geschieht das aus Unsicherheit (wie verhält man sich gegenüber einer Witwe oder einem Witwer?), manchmal vielleicht auch aus Gedankenlosigkeit – man geht wieder zur Tagesordnung über.
Genauso wichtig wie in den Tagen zwischen Todesfall und Beisetzung, sind Hilfe und Zuspruch in der Zeit danach. Kein Mensch verliert gerne den Kontakt zu seiner Umwelt. Jeder freut sich, wenn er ein Gegenüber hat, mit dem er reden kann, der zuhört und versteht.
In den meisten Fällen gilt hier wie in anderen Situationen: Versuchen Sie, sich in die Situationen des Gegenüber zu versetzen, und handeln Sie so, wie Sie sich die Reaktion Ihrer Mitmenschen wünschen. Ihr natürliches „Mit-Leid“ wird Ihnen helfen, Brücken zu bauen, Trost zu geben und Vereinsamung zu verhindern.